Es hat sich etwas getan,
nachdem es für die Entscheidungsträger
in der Politik und in der Verwaltung des Landkreises
Wesermarsch zu keinem Einvernehmen in Sachen Schutz
der Störche an ihren Brut.- Nist- und Zufluchtsstätten
im Bereich der Brutkolonie an der Berne kam, hat die
Verwaltung im letzten Jahr einen unabhängigen
Gutachter bestellt.
Der Dipl. Biologe Volker Moritz, hatte
die Aufgabenstellung:
"Untersuchungen an Weißstörchen
Ciconia ciconia in Berne-Glüsing zur Konfliktbewältigung:
Besucher an Nestern und in der Station, Boote auf
der Berne, Landwirtschaftlicher Verkehr".
Der Biologe erarbeitete nicht nur allein
mit seinen Mitarbeitern ein über 60 Seiten starkes
Gutachten, sondern beteiligte auch den Berner Bürger
und Heimatverein, den Stedinger Turnverein (Wassersportabteilung),
den Entwässerungsverband Stedingen, Nachbarn
der Storchenstation, Mitarbeiter der Gemeinde Berne
(Präventionsrat der Gemeinde Berne) und den Tus
Warfleth (Kanu - Poloabteilung).
Es wurde den Teilnehmern erklärt,
wie das Verhalten der Großvögel in die
Erfassungsbögen aufzunehmen ist. Bei den Bootsversuchen,
zu denen sich die Wassersportabteilung des Stedinger
Turnvereins zur Verfügung stellte, durften die
geladenen Beobachter auch selber Erfassungsbögen
ausfüllen. Mit Kameras und detaillierten Protokollen
wurde der Ablauf festgehalten.
An der Glüsinger
Brücke warteten
die Kanuten auf ihren Einsatz.
Um es vorweg zu nehmen, das Ergebnis der Untersuchung
war für viele so erschreckend wie eindeutig zugleich.
Ein Großteil der Störche
verließ vor den Augen der zahlreiche Zuschauer
auf dem Berner Deich, fluchtartig die Horste, als
sich ein Boot unter den Nestern befand.
Beobachter am Berner
Deich während der Versuche.
Diese Fluchtreaktionen hatten wir in
den Jahren zuvor immer wieder beobachten können
und den Behörden beschrieben, jetzt gab es gutachterliche
Augenzeugen.
Der Versuch wurde sofort gestoppt.
Bei dieser erheblichen Störung sprangen Jungstörche
in Panik ab, die noch nie zuvor ihr Nest verlassen
hatten und auch nicht in der Lage waren ihre Horste
wieder anzufliegen. So war es nicht verwunderlich,
das der Fuchs sogleich seine Chance nutzte und in
den folgenden Nächten mehrere Jungstörche
riss.
Viele Junge kehrten erst in den Tagen
darauf aus dem Feld zurück, fanden aber ihre
Nester nicht wieder. Sie versuchten auf anderen Horsten
unterzukommen, wo sie aber zum Teil mit kräftigen
Schnabelhieben attackiert wurden.
Am Abend des 2. Tages
nach der Störung sammelten sich die Jungstörche
auf den Nestern fremder Eltern.
Nachdem die Verwaltung das Gutachten
erhalten hatte, beabsichtigte diese das Gutachten
den politischen Gremien (Fachausschuss, Kreisausschussund Kreistage) in den jeweilig terminierten Sitzungen
im Juni bzw. Juli 2007 vorzustellen. Das wäre
für diese Storchensaison natürlich viel
zu spät und hätte mit Sicherheit wieder
tote Störche zur Folge gehabt.
Da das Gutachten zur Untersuchung an
Weißstörchen in Berne-Glüsing zur
Konfliktbewältigung seit Februar 2007 vorlag,
und die Untersuchungsergebnisse so eindeutig sind,
dass Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge
zur Sperrung abgeleitet werden müssen, beantragte
die Mehrheitsgruppe im Kreistag - CDU, FDP, Bündnis
90/Die Grünen und Unabhängige Wählergemeinschaft
am 12. April beim Landrat des Landkreises Wesermarsch,
Herrn Höbrink, eine Sondersitzung zum Thema "Störche
und Bootsverkehr im Bereich Berne-Glüsing".
Vorstellung des Ergebnisses.
Am 3.5.2007 wurde zur öffentlichen Sondersitzung
eingeladen. Der Ausschluß für Bauen, Kreisentwicklung,
Landwirtschaft und Umwelt tagte ab 16 Uhr.
Herr Dipl. Biol. Volker Moritz stellt
das Gutachten vor.
Zitat: Die Untersuchungsergebnisse sind eindeutig,
dass zwanglose Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge
abgeleitet werden können, die Störung weitgehend
vermeiden bzw. ausschließen.
Hierzu gehören Befahrungsregelung
für die Berne - keine Boote vom 1.3.- 30.9.
Der Vorsitzende des Kreistagsaussschusses
Meent Brunken, bedankt sich beim
Dipl. Biologen Volker Moritz für die Vorstellung
des ausführlichen Gutachtens. Günter Mühlner,
Amtsleiter der Unteren Naturschutzbehörde
gab das Gutachten in Auftrag v. links.
Die Mehrheitsgruppe im Kreistag schließt
sich den Aussagen des Gutachters an und forderte eine
vorläufige Sperrung (für ein Jahr) der Berne
vom 1.3.- 30.9.
Weiterhin ist die Gemeinde Berne aufgefordert ein
Tourismuskonzept zu erarbeiten, das die Storchenpflegestation
mit einbezieht. Nach dem Gesetz wäre eine ganzjährige
Sperrung gerechtfertigt gewesen, da sich in den Bäumen
ganzjährig Weißstörche aufhalten.
Hier wurde ein Kompromiß geschlossen.
Am 8. 5. 2007 tagt der Kreisausschuss.
Dieser wird die Verwaltung beauftragen,
im Rahmen einer Allgemeinverfügbarkeit ein sofortiges
Verbot zum Befahren der Berne im Bereich der Storchenbrutkolonie
zu veranlassen. Die Mehrheitsgruppe (CDU, FDP,
Bündnis 90/Die Grünen und Unabhängige
Wählergemeinschaft) wird diesen Antrag auf
den Weg bringen und dafür stimmen.
Die Problematik des Bootsverkehrs auf
der Berne und der Storchenbrutplätzen auf den
Bäumen an der Berne ist bereits viermal Gegenstand
von Beratungen im Fachausschuss für Planen, Bauen,
Landwirtschaft und Umwelt gewesen.
In der Gemeinde Berne wurde bereits
1999 ein Arbeitskreis zum Thema gebildet. Ob die SPD-Fraktion
sich der Mehrheit jetzt in dieser Sache anschließt
und ihren Informations- und Beratungsbedarf noch rechtzeitig
stillen kann, bleibt noch offen.
Zu wünschen ist, dass dieses eindeutige
Gutachten, dass den Schutz auf Grundlage der Schutzvorschriften
der Bundesartenschutzverordnung, des Niedersächsischen
Naturschutzgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes
nachkommt, jetzt endlich gemeinsam und unabhängig
unterschiedlicher politischer Couleur umgesetzt wird.
Anmerkung:
Bereits am 27.2.2006 wurde dem Fachausschuss berichtet,
dass sich der Arbeitskreis, der sich in Berne gebildet
hatte, wegen der unterschiedlichen Auffassung der
Beteiligten darauf geeinigt hat, das ein unabhängiger
Ornithologe gutachterlich mit der Thematik "Störung
der Weißstörche durch Besucher und Bootsverkehr"
befassen soll.
Das sich alle Beteiligten dann an
das Ergebnis halten werden, war Grundvoraussetzung
vor der Beauftragung des Gutachters und wurde von
allen Arbeitskreismitgliedern akzeptiert.