Bootssperrung Brutkolonie Glüsing Teil IV
© Storchenpflegestation Wesermarsch
Kommentar zur Sperrung der Berne

Das, was zum Schutz der Weißstörche verfügt, erlassen oder verordnet wurde, geschah vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen.

Daran mitgewirkt hat unter anderem dankenswerter Weise auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wesermarsch, die letztendlich ein Gutachten zur Klärung in Auftrag gab.

Dieses Gutachten hat unmissverständlich und zweifelsfrei bestätigt, dass es durch Bootsverkehr, egal ob leise oder lärmend, zu erheblichen Störungen der streng geschützten Vogelart an ihren Brut -Nist- und Zufluchtsstätten am Ufer der Berne kommt.

Das die Sperrung erst so spät und zwar im Jahr 2007 erfolgte, war im Grunde genommen ein jahrelanges Versäumnis der zuständigen Behörden, die regelmäßig über die erheblichen Störungen mit verletzten und toten Störchen informiert worden sind.

Die Leitung der staatlich anerkannten Storchenpflegestation hat seit nahezu einem Jahrzehnt immer wieder auf diesen Missstand (Störung durch Bootsverkehr) hingewiesen und dieses gehört unter anderm neben der Umweltbildung auch zu den Aufgaben der Station.

Die Politik konnte, nachdem sie die Gewissheit durch das vorliegende Gutachten hatte, gar nicht mehr anders handeln, als der eigenen Verpflichtung nachzukommen, als Politiker nach dem Gesetzen vorzugehen.

© Storchenpflegestation Wesermarsch
Das sollte mit der Verordnung der
Vergangenheit angehören.
Einer der zahlreichen vom Fuchs gerissenen
Jungstörche nach Bootsstörung.

 

 
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