Das, was zum Schutz der Weißstörche verfügt,
erlassen oder verordnet wurde, geschah vor dem Hintergrund
der gesetzlichen Bestimmungen.
Daran mitgewirkt hat unter anderem dankenswerter Weise
auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises
Wesermarsch, die letztendlich ein Gutachten zur Klärung
in Auftrag gab.
Dieses Gutachten hat unmissverständlich und zweifelsfrei
bestätigt, dass es durch Bootsverkehr, egal ob
leise oder lärmend, zu erheblichen Störungen
der streng geschützten Vogelart an ihren Brut -Nist-
und Zufluchtsstätten am Ufer der Berne kommt.
Das die Sperrung erst so spät und zwar im Jahr
2007 erfolgte, war im Grunde genommen ein jahrelanges
Versäumnis der zuständigen Behörden,
die regelmäßig über die erheblichen
Störungen mit verletzten und toten Störchen
informiert worden sind.
Die Leitung der staatlich anerkannten Storchenpflegestation
hat seit nahezu einem Jahrzehnt immer wieder auf diesen
Missstand (Störung durch Bootsverkehr) hingewiesen
und dieses gehört unter anderm neben der Umweltbildung
auch zu den Aufgaben der Station.
Die Politik konnte, nachdem sie die Gewissheit durch
das vorliegende Gutachten hatte, gar nicht mehr anders
handeln, als der eigenen Verpflichtung nachzukommen,
als Politiker nach dem Gesetzen vorzugehen.
Das
sollte mit der Verordnung der
Vergangenheit angehören.
Einer der zahlreichen vom Fuchs gerissenen
Jungstörche nach Bootsstörung.
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