Schutzstatus des Weißstorchs
© Storchenpflegestation Wesermarsch
Der Weißstorch zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützen Vogelarten.

 

Der Weißstorch fällt unter die höchste Schutzkategorie in Deutschland. Er gilt als streng geschützte Art.
gemäß § 20e Abs. 2 Ziff. 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BnatschG) in Verbindung mit § 1 und Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung (BartSchV).

Der Weißstorch in der Bundesartenschutzverordnung.

Zudem handelt es sich um eine besonders geschützte Art auf Grund § 20a Abs. 1 Nr. 7b bb BNatschG.

Bundesnaturschutzgesetz
(Stand 2010)

Der Weißstorch ist weiterhin eine Art nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG).

Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel – 7. Fassung, Stand 2007

Quelle: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen

 

 
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