Der Weißstorch fällt unter die höchste
Schutzkategorie in Deutschland. Er gilt als streng
geschützte Art.
gemäß § 20e Abs. 2 Ziff. 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz
(BnatschG) in Verbindung mit § 1 und Anlage
1 Bundesartenschutzverordnung (BartSchV).
Der Weißstorch in der Bundesartenschutzverordnung.
Zudem handelt es sich um eine besonders geschützte
Art auf Grund § 20a Abs. 1 Nr. 7b bb BNatschG.
Bundesnaturschutzgesetz
(Stand 2010)
Der Weißstorch ist weiterhin eine Art nach Anhang
I der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG).
Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel – 7. Fassung, Stand 2007
Quelle:
Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen
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