In unserer Storchenpflegestation
werden unter anderem Störche gepflegt, die Verletzungen
an elektrischen Drähten erlitten haben.
Flügelbruch
durch Anflug an eine Überlandleitung.
Ziel ist es alle Tiere
möglichst wieder in die Natur zurückzuführen,
was natürlich nur geht, wenn der Vogel wildbahnfähig
ist.
Schwerste Verletzungen sind aber nicht automatisch
ein Grund das Tier zu töten, denn auch ein Storch,
der zu den Schreitvögeln gehört, kann den
Rest seines Lebens durchaus mit seinen Artgenossen in
Menschenobhut verbringen, ohne zu leiden.
Nur wenn ein Tier dauerhaft
leidet, kann eine Tötung gerechtfertigt sein. Vorschnelle
Entscheidungen über das Leben eines Storches, sind
leider immer wieder an der Tagesordnung.
Die Flügelamputation
war erforderlich, da
der Flügelknochen nicht zu retten war.
Diese
dauergeschädigten Tiere, so genannte Dauerpfleglinge,
die teilweise nur noch ein Flügel haben oder aus
anderen Gründen behindert sind, leben das ganze
Jahr in unserer Storchenpflegestation. Sie können
auch trotz ihrer Behinderung Nachwuchs haben und ziehen
diesen mit unserer Hilfe auf sogenannten behindertenfreundlichen
Bodennestern auf.
Von 1992 bis Ende 2012 wurden
von unseren behinderten Storchenpaaren weit über 200 eigene,
gesunde Jungstörche aufgezogen, die ausnahmslos
gen Süden zogen und zum Teil nach Jahren
wieder in die Heimat zurückkehrten, um dort
zu brüten.
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Verwaiste
Jungtiere, oder beim Ausfall eines Brutvogels in die
Station gebrachte Eier und Jungvögel, konnten ebenfalls
von den Pflegestörchen erfolgreich aufgezogen werden
und wilderten aus. Hier dienen die brütenden Pflegestörche
als Ammenstörche und erfüllen somit eine wichtige
Rolle, indem sie ihren Bruttrieb folgend den Nachwuchs
fürsorglich aufziehen. Auch diese Jungstörche
sind ausnahmslos ihrem in den Genen verankerten Zugtrieb
gefolgt und gen Süden gezogen.
Gesunde
Jungstörche von behinderten Pflegestörchen
auf dem Bodenhorst der Storchenpflegestation Wesermarsch.
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