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In unserer Storchenpflegestation werden Störche
gepflegt, die häufig Verletzungen an elektrischen
Drähten erlitten haben.
Flügelbruch
durch Anflug an eine Überlandleitung.
Ziel ist es diese Tiere möglichst wieder in die
Natur zurückzuführen, was natürlich nur
geht, wenn der Vogel wildbahnfähig ist.
Schwerste Verletzungen sind aber nicht automatisch
ein Grund das Tier zu töten, denn auch ein Storch,
der zu den Schreitvögeln gehört, kann den
Rest seines Lebens durchaus mit seinen Artgenossen in
Menschenobhut leben, ohne zu leiden.
Nur wenn ein Tier dauerhaft leidet, kann eine Tötung
gerechtfertigt sein. Vorschnelle Entscheidungen über
das Leben des Storches, sind leider immer wieder an
der Tagesordnung.
Die Flügelamputation
war erforderlich, da
der Flügelknochen nicht zu retten war.
Diese dauergeschädigten Tiere, so
genannte Dauerpfleglinge, die teilweise nur noch ein
Flügel haben oder aus anderen Gründen behindert
sind, leben das ganze Jahr in unserer Storchenpflegestation.
Sie haben auch trotz ihrer Behinderung Nachwuchs und
ziehen diesen mit unserer Hilfe auf sogenannten behindertenfreundlichen
Bodennestern auf.
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Von 1992 bis Ende 2004
wurden von unseren behinderten Storchenpaaren
57 eigene, kerngesunde Jungstörche aufgezogen,
die ausnahmslos gen Süden zogen und zum
Teil nach Jahren wieder in die Heimat zurückkehrten,
um dort zu brüten.
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Verwaiste Jungtiere, oder beim Ausfall
eines Brutvogels in die Station gebrachte Eier und Jungvögel,
konnten ebenfalls von den Pflegestörchen erfolgreich
aufgezogen werden und wilderten aus. Hier dienen die
brütenden Pflegestörche als Ammenstörche
und erfüllen somit eine wichtige Rolle, indem sie
ihren Bruttrieb folgend den Nachwuchs fürsorglich
aufziehen. Auch diese Jungstörche sind ausnahmslos
ihrem in den Genen verankerten Zugtrieb gefolgt und
gen Süden gezogen.
Gesunde
Jungstörche von behinderten Pflegestörchen
auf dem Bodenhorst der Storchenpflegestation Wesermarsch.
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